Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Unternehmen Freiheit LLC; (7901 4th St N, STE 4000, 33702 St. Petersburg,Florida) (Stand: 01.10.2021)
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Unternehmen Freiheit LLC und ihren Vertragspartnern. Alle Leistungen von Unternehmen Freiheit LLC an ihre Vertragspartner erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die Unternehmen Freiheit LLC der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Der Vertragspartner bestätigt ferner Unternehmer im Sinne des §14 BGB zu sein. Im Folgenden wird Unternehmen Freiheit LLC als "Unternehmen Freiheit" abgekürzt.
§1 Leistungsgegenstand
- Unternehmen Freiheit erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Online Marketing. Hiervon umfasst sind insbesondere die Konzeption, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen, deren konkreter Inhalt jeweils in Einzelaufträgen vereinbart wird. Unternehmen Freiheit steht in Bezug auf den Inhalt des geschlossenen Einzelvertrages ein Leistungsbestimmungsrecht nach §315 BGB zu.
- Unternehmen Freiheit schuldet keinen konkreten oder wirtschaftlichen Erfolg. Unternehmen Freiheit ist nach Absprache berechtigt, Dritte mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu betrauen, sofern die Umstände des Projekts dies erfordert.
§2 Vertragsschluss
- Alle Angebote von Unternehmen Freiheit sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss zwischen Unternehmen Freiheit und dem Vertragspartner kann nur schriftlich erfolgen. Für einen wirksamen schriftlichen Vertragsschluss ist die Unterzeichnung des durch Unternehmen Freiheit übersandten Angebots notwendig.
- Mit Vertragsschluss erteilt der Vertragspartner Unternehmen Freiheit die Vollmacht zum Senden von Newslettern in dessen Namen.
§3 Zahlungen, Fälligkeit
- Die Rechnungsstellung durch Unternehmen Freiheit erfolgt grundsätzlich im Voraus, d.h. vor Erbringung der geschuldeten Leistung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Der in Rechnung gestellte Betrag ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Alle Preise von Unternehmen Freiheit sind Nettopreise, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwasanderes vereinbart.
- Etwaige anfallende Kosten Dritter, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglichvereinbarten Dienstleistung stehen, werden von der Vertragspartei getragen, soweit Unternehmen Freiheit dies mit der Vertragspartei so abgestimmt hat.
- Im Falle einer nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Zahlung gerät die Vertragspartei ohne weitere Mahnung mit der offenen Forderung gemäß Rechnung in Verzug. Gerät die Vertragspartei mit einer Zahlung in Verzug, so ist Unternehmen Freiheit berechtigt, weitere Leistungen solange einzustellen, wie der Zahlungsrückstand andauert. Dies gilt nicht bei unverhältnismäßig kleinen Rückständen. Das Recht zur Zurückbehaltung aus anderen Gründen bleibt unberührt.
- Die Verpflichtung der Vertragspartei zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, bleibt für den Zeitraum der eingestellten Arbeiten unberührt und ist in voller Höhe zu leisten.
§4 Startdatum, Pausierung, Vertragsauflösung
- Der Kampagnenstart wird verbindlich festgelegt. Wird der Start der Kampagnen nach hinten verschoben und ist dies nicht auf ein Verschulden von Unternehmen Freiheit zurückzuführen, fällt für diesen Zeitraum die vertraglich vereinbarte Vergütung in voller Höhe an.
- Weist der Vertragspartner Unternehmen Freiheit an, die Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung notwendig, wobei dies nicht auf ein Verschulden von Unternehmen Freiheit zurückzuführen ist, ist auch für diesen Zeitraum die vertraglich vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu entrichten.
- Soweit kein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, ist eine Kündigung vor Laufzeitende ausgeschlossen.Unternehmen Freiheit behält es sich jedoch vor, einer vorzeitigen Vertragsauflösung gegen eine einmaligen Zahlung in Höhe von 75% der bis zum Laufzeitende geschuldeten Vergütung zuzustimmen.
§5 Reisekosten
Der Vertragspartner übernimmt Übernachtungs- und Reisekosten, die mit der Erfüllung des Vertrags in Zusammenhang stehen, sofern im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Umfasst sind Übernachtungskosten in Hotelkategorien bis einschließlich 5-Sternen, PKW-Fahrten (0,30‚¬ /Fahrtkilometer), Flugtickets in der Business Class, Bahnfahrten in der 1. Klasse sowie sonstige Reisekosten für die Nutzung Öffentlicher Verkehrsmittel, Taxen und Parkgebühren.
§6 Erwerb von Rechten
Unternehmen Freiheit überträgt alle übertragbaren Nutzungs- und sonstigen Rechte auf den Vertragspartner. Die Rechte gehen ausschließlich und unwiderruflich, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt auf den Vertragspartner über. Hiervon unberührt bleiben die Urheberpersönlichkeitsrechte.
§7 Verantwortlichkeit, Freistellung
- Unternehmen Freiheit prüft nicht, ob Begriffe, Inhalte, Werbeanzeigen oder Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass alle Begriffe, Inhalte, Werbeanzeigen oder Seiten nicht durch Rechte Dritter belastet sind sowie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Zu diesen Normen zählen insbesondere das Urheber-, Wettbewerbs-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Markenrecht. Der Vertragspartner versichert, dass alle Inhalte (Texte, Bilder, Video- und Tonmaterial) frei von Rechten Dritter sind. Der Vertragspartner stellt Unternehmen Freiheit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
- Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle Werbeaktivitäten im Einklang mit deutschen und europäischen Datenschutzrecht stehen. Er ist zur Einhaltung dieser Normen verpflichtet und alleine hierfür verantwortlich. Der Vertragspartner hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO rechtmäßig ist und hat die dafür notwendigen technischen Systeme ohne Mitwirkung von Unternehmen Freiheit zu implementieren (z.B. Cookie-Einwilligung). Hierzu zählen auch die rechtskonforme Einbindung und Nutzung des Facebook Pixels sowie Pixel-Daten zur Conversion-Messung, Zielgruppenerfassung (Custom Audiences), Zielgruppenbildung (Lookalike Audiences) und zum Zwecke des Retargetings sowie die Nutzung von CRM-Daten zur Bildung von Custom und Lookalike Audiences.
- Der Vertragspartner stellt Unternehmen Freiheit von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Vertragspartner Begriffe, Seiten oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
§8 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
- Unternehmen Freiheit stehen alle urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den von Unternehmen Freiheit im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erstellte Inhalte zu, es sei denn, die Parteien regeln ausdrücklich anderes.
- Unternehmen Freiheit wird es gestattet, den Unternehmensnamen des Vertragspartners sowie sein Logo für die Vermarktung des Serviceangebots als Referenzkunden zu nennen. Der Vertragspartner räumt hiermit alle für die Nutzung erforderlichen marken- und urheberrechtlichen Nutzungsrechte ein.
- Darüber hinaus darf Unternehmen Freiheit anonymisierte Erfolgsdaten des Vertragspartner für Kurse oder Vorträge erheben, auswerten und nutzen. Hierzu zählt die Abbildung von Newslettern, Kampagnenstrukturen sowie die Erläuterung der strategischen Vorgehensweise.
§9 Mitwirkungs- und Informationspflicht
- Die Vertragspartei verpflichtet sich, sämtliche zur Vertragserfüllung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen, damit Unternehmen Freiheit die vertragliche Leistung durchführen kann. Im Übrigen verpflichtet sich die Vertragspartei, Unternehmen Freiheit sämtliche erforderlichen oder angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
- Kommt die Vertragspartei seiner Mitwirkungs- oder Informationspflicht nicht nach, ist Unternehmen Freiheit von seiner Leistungspflicht befreit. Sofern ein Projektfortschritt aufgrund einer unterlassenen Mitwirkungs- oder Informationshandlung der Vertragspartei nicht herbeigeführt werden kann, sind die durch Unternehmen Freiheit bereitgestellten Ressourcen gemäß der Kalkulation zu vergüten.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Leistungen von Unternehmen Freiheit unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich (Email ausreichend) unter genauer Beschreibung innerhalb von 14 Tagen zu rügen. Unterlässt er die Rüge oder erfolgt diese nicht schriftlich, so gilt die Leistung von Unternehmen Freiheit nach Ablauf dieser 14 Tage als genehmigt.
§10 Haftung
- Unternehmen Freiheit haftet nicht für Schäden, sofern die Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen oder eine Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers zur Folge haben.
- Eine weitergehende Haftung von Unternehmen Freiheit ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Unternehmen Freiheitausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Unternehmen Freiheit.
- Eine Haftung von Unternehmen Freiheit ist auch dann ausgeschlossen, wenn Unternehmen Freiheit die vertragliche Verpflichtung aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Leistung eines Zulieferers oder Dienstanbieters nicht erfüllen kann.
- Eine Haftung von Unternehmen Freiheit für den Werbeerfolg oder einen konkreten wirtschaftlichen Erfolg ist ausgeschlossen. Unternehmen Freiheit kann keine Garantie dafür übernehmen, dass es bei Umsetzung der vorgeschlagenen Schritte auch tatsächliche zu einer Umsatzsteigerung zu Gunsten des Vertragspartners kommt.
§11 Datenschutz
- Die Vertragspartei ist einverstanden, dass im Rahmen der Erfüllung vertraglicher Pflichten Daten über seine Person verarbeitet und nach Zustimmung der Vertragspartei an Dritte übermittelt werden dürfen.
- Der Vertragspartner willigt widerruflich ein, dass alle hinterlassenen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und an beauftragte Dienstleister weitergegeben werden dürfen. Diese Dienstleister werden vom Auftragnehmer sorgfältig ausgewählt, schriftlich beauftragt und regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister sind weisungsgebunden und werden diese Daten nicht an Dritte weitergeben, sondern sie nach Vertragserfüllung und dem Abschluss gesetzlicher Speicherfristen löschen, soweit der Auftraggeber/die Auftraggeberin nicht in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt hat.
- Der Vertragspartner willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein. Der Widerruf erfolgt per Email an constantin@constantinklausmann.de, wobei sämtliche Kontaktmöglichkeiten zu benennen sind, die der Widerruf umfasst.
§12 Abwerbeverbot
Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Personal von Unternehmen Freiheit weder selbst noch durch beauftragte Dritte zu kontaktieren, mit dem Ziel, dieses für das eigene Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft anzustellen. Bei Anstellung eines Mitarbeiters von Unternehmen Freiheit zahlt der Vertragspartner Unternehmen Freiheit ein Brutto-Jahresgehalt. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von zwei Jahren fort.
§13 Geheimhaltung
- Die Vertragspartei verpflichtet sich, alle Informationen, Daten und Unterlagen, die zwischen ihm und Unternehmen Freiheit im Zuge der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln und ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben und/oder zugänglich zu machen.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt unabhängig davon, ob die betreffende Information ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet ist oder nicht. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte der Vertragspartei von Unternehmen Freiheit, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrags hinaus.
§14 Abtretungsverbot und Aufrechnung
- Die Abtretung von Ansprüchen gegen Unternehmen Freiheit ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Unternehmen Freiheit zulässig. Im Übrigen ist die Abtretung ausgeschlossen.
- Die Aufrechnung mit einem Anspruch gegen Unternehmen Freiheit ist nur zulässig, soweit die Forderung unstreitig ist oder rechtskräftig festgestellt wurde. Gleiches gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
§15 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags, dem diese AGB zugrunde liegen, bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags oder eines Einzelvertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
- Unternehmen Freiheit behält sich das Recht vor, diese Allgemeine Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Unternehmen Freiheit wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.
- Alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis sind von den Vertragspartnern innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen, andernfalls sind sie erloschen.
- Unternehmen Freiheit ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei.
- Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.